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Bg. 3.34

Text

indriyasyendriyasyārthe
rāga-dveṣau vyavasthitau
tayor na vaśam āgacchet
tau hy asya paripanthinau

Synonyms

indriyasya — der Sinne; indriyasya arthe — an die Sinnesobjekte; rāga — Anhaftung; dveṣau — auch Loslösung; vyavasthitau — unter Regulierungen gestellt; tayoḥ — von ihnen; na — niemals; vaśam — Herrschaft; āgacchet — man sollte kommen; tau — diejenigen; hi — gewiß; asya — seine; paripanthinau — Hindernisse.

Translation

Es gibt Prinzipien, um die Anhaftung und Abneigung gegenüber den Sinnen und ihren Objekten zu regulieren. Man sollte nicht unter die Herrschaft solcher Anhaftung und Abneigung geraten, denn sie sind Hindernisse auf dem Pfad der Selbstverwirklichung.

Purport

ERLÄUTERUNG: Denen, die Kṛṣṇa-bewußt sind, widerstrebt es von Natur aus, sich mit materieller Sinnenbefriedigung zu beschäftigen. Aber diejenigen, die nicht in diesem Bewußtsein leben, sollten den Regeln und Regulierungen der offenbarten Schriften folgen. Ungezügelter Sinnengenuß ist die Ursache für Gefangenschaft in der Materie, doch jemand, der den Regeln und Regulierungen der offenbarten Schriften folgt, wird durch die Sinnesobjekte nicht verstrickt. Sexueller Genuß zum Beispiel ist ein Bedürfnis der bedingten Seele, und in einer ehelichen Verbindung ist Sexualität gestattet. Die Anweisungen der Schriften verbieten sexuelle Beziehungen mit jeder Frau außer der eigenen. Jede andere Frau sollte man als Mutter ansehen. Aber trotz solcher Vorschriften neigt ein Mann immer noch dazu, sexuelle Beziehungen mit anderen Frauen zu unterhalten. Diese Neigungen müssen bezwungen werden; sie werden sonst zu Hindernissen auf dem Pfad der Selbstverwirklichung. Solange man einen materiellen Körper hat, dürfen die Bedürfnisse des materiellen Körpers befriedigt werden, jedoch nur nach Regeln und Regulierungen. Dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen, daß solche Einschränkungen automatisch zum Erfolg führen. Man muß diesen Regeln und Regulierungen folgen, ohne an ihnen zu haften, denn auch Sinnenbefriedigung unter Regulierungen kann einen vom rechten Weg abbringen, ebenso wie selbst auf breiten Straßen immer die Möglichkeit eines Unfalls besteht. Solche Straßen mögen zwar sorgsam in gutem Zustand gehalten werden, aber dennoch kann niemand garantieren, daß nicht auch auf der sichersten Straße Gefahr lauert. Aufgrund unseres Kontaktes mit der Materie ist die Neigung zu Sinnenbefriedigung schon seit sehr, sehr langer Zeit in uns. Es besteht daher trotz geregelten Sinnengenusses immer die Möglichkeit, zu Fall zu kommen; deshalb muß auch Anhaftung an geregelten Sinnengenuß unter allen Umständen vermieden werden. Aber Anhaftung an das Kṛṣṇa-Bewußtsein, das heißt an das Handeln im liebevollen Dienst für Kṛṣṇa, löst einen von allen Arten sinnlicher Tätigkeiten. Niemand sollte daher auf irgendeiner Stufe des Lebens versuchen, vom Kṛṣṇa- Bewußtsein losgelöst zu sein. Der ganze Sinn der Loslösung von allen Arten der sinnlichen Anhaftung besteht letztlich darin, sich auf die Ebene des Kṛṣṇa-Bewußtseins zu erheben.